Sachverständige
Wer eine handwerkliche Leistung für nicht fachgerecht erbracht hält oder erworbene Waren von Handwerkern mit Mängeln behaftet sieht, hat die Möglichkeit, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks mit der Begutachtung der Sachlage zu beauftragen.
Ein Sachverständiger kann auch gutachterliche Aussagen zum ortsüblichen Preis treffen. Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass der Sachverständige ein bestimmtes Prüf- und Auswahlverfahren durchlaufen hat, bei dem er seine persönliche Eignung, hohe Fachkompetenz und Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter Beweis stellen musste.
Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit. Die Sachverständigenleistung ist kostenpflichtig, berechtigte Beanstandungen können durch Sachverständige im privatgutachterlichen Auftrag dann aber fachlich belegt werden. Auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Verfügung. Die Handwerkskammer Dortmund hat zurzeit rund 130 Sachverständige aus 45 unterschiedlichen Gewerken öffentlich bestellt.
Die Handwerkskammer Dortmund und alle anderen Handwerkskammern betreiben eine eigene und eine bundeseinheitliche Sachverständigen-Datenbank. In dieser Datenbank können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für einen speziellen Handwerkszweig, zum Beispiel Straßenbauer, Fliesenleger, Optiker, Bäcker, Friseure etc., ganz gezielt gesucht werden.